Wann läuft eine Eichgültigkeit ab?

Die Eichgültigkeit der Messgeräte läuft immer zum 31.12. ab. Beispiel: Einbau eines Wärmezählers zum 01.07.2015. Ablauf der Eichgültigkeit ist der 31.12.2020.

Welche Eichfristen gelten?

Wärmezähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren. Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler dürfen ebenfalls 6 Jahre verwendet werden. Ölzähler sind nach 10 Jahren auszutauschen, Gaszähler nach 8 Jahren. Elektrozähler mit Laufscheibe verlieren Ihre Eichung nach 16 Jahren, mit elektronischem Messwerk schon nach 8 Jahren.

Wie kann ich zukünftige Schätzungen vermeiden?

Um zukünftige Schätzungen vermeiden zu können, sollten alle Messgeräte rechtzeitig vor dem Aublauf der Eichfrist ausgetauscht werden. Wir bieten einen Eichüberwachungsvertrag an, um Ihnen diese Arbeit abzunehmen.

Welche Schätzverfahren werden angewendet?

Die Messwerte Ihrer nicht mehr geeichten Messgeräte werden von uns nach gesetzlicher Vorschrift eingeschätzt. Laut Heizkostenverordnung § 9a (1) werden Messwerte nach vergleichbaren vorherigen Zeiträumen oder vergleichbaren anderen Räumen eingeschätzt. Wir versuchen bei jeder Schätzung die fairste Variante zu wählen. Überschreitet die Menge an eingeschätzten Zählern 25 %, wird die gesamte Verbrauchsgruppe nach den Kriterien […]

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)