Kategorie: Mess- und Eichgesetz

Alle eichpflichtigen Messgeräte sind betroffen. Für Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind folgende Zähler relevant: Wärmemengenzähler, Warm- und Kaltwasserzähler, Stromzähler, Gaszähler und Elektrozähler. Heizkostenverteiler unterliegen keiner Eichpflicht!

Wichtiger Hinweis

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

Wollen Sie uns dabei unterstützen?

Dann bewerben Sie sich noch heute unter

www.abrechnungs-gmbh.de/jobs