Kategorie: Mess- und Eichgesetz

Alle eichpflichtigen Messgeräte sind betroffen. Für Heiz- und Betriebskostenabrechnungen sind folgende Zähler relevant: Wärmemengenzähler, Warm- und Kaltwasserzähler, Stromzähler, Gaszähler und Elektrozähler. Heizkostenverteiler unterliegen keiner Eichpflicht!