Die Eichgültigkeit der Messgeräte läuft immer zum 31.12. ab. Beispiel: Einbau eines Wärmezählers zum 01.07.2015. Ablauf der Eichgültigkeit ist der 31.12.2020.
Wann läuft eine Eichgültigkeit ab?
Kategorie:
Mess- und Eichgesetz
Die Eichgültigkeit der Messgeräte läuft immer zum 31.12. ab. Beispiel: Einbau eines Wärmezählers zum 01.07.2015. Ablauf der Eichgültigkeit ist der 31.12.2020.