Kategorie: Mess- und Eichgesetz

Die Eichgültigkeit der Messgeräte läuft immer zum 31.12. ab. Beispiel: Einbau eines Wärmezählers zum 01.07.2015. Ablauf der Eichgültigkeit ist der 31.12.2020.

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)