Kategorie: Mess- und Eichgesetz

Wärmezähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren. Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler dürfen ebenfalls 6 Jahre verwendet werden. Ölzähler sind nach 10 Jahren auszutauschen, Gaszähler nach 8 Jahren. Elektrozähler mit Laufscheibe verlieren Ihre Eichung nach 16 Jahren, mit elektronischem Messwerk schon nach 8 Jahren.

Wichtiger Hinweis

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

Was tun wir?

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  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

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