Die Messwerte Ihrer nicht mehr geeichten Messgeräte werden von uns nach gesetzlicher Vorschrift eingeschätzt. Laut Heizkostenverordnung § 9a (1) werden Messwerte nach vergleichbaren vorherigen Zeiträumen oder vergleichbaren anderen Räumen eingeschätzt. Wir versuchen bei jeder Schätzung die fairste Variante zu wählen. Überschreitet die Menge an eingeschätzten Zählern 25 %, wird die gesamte Verbrauchsgruppe nach den Kriterien der Grundkostenverteilung verteilt.
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)