Welche Räume müssen ausgestattet werden? Wie viele Rauchwarnmelder werden benötigt?

Die Landesbauordnung schreibt folgendes vor: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Wo ist geregelt, wohin ein Rauchwarnmelder montiert wird?

In der DIN 14676 wird beschrieben wo Rauchwarnmelder montiert werden sollen. In der Regel ist die Raummitte zu wählen, wobei aber der Abstand zu umliegenden Objekten oder Wänden mindestens 50 cm betragen muss. Auch Ausnahmen oder die Montage in Sonderfällen sind in dieser Norm beschrieben.