Kategorie: Rauchwarnmelderservice

In der DIN 14676 wird beschrieben wo Rauchwarnmelder montiert werden sollen. In der Regel ist die Raummitte zu wählen, wobei aber der Abstand zu umliegenden Objekten oder Wänden mindestens 50 cm betragen muss. Auch Ausnahmen oder die Montage in Sonderfällen sind in dieser Norm beschrieben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert