Darf ich Rauchwarnmelder anstreichen oder bekleben?
Auf keinen Fall! Um die Funktionstüchtigkeit der Geräte vollständig zu erhalten sollten die Rauchwarnmelder immer im Urzustand betrieben werden.
Muss der Rauchwarnmelder an die Decke montiert werden?
Nachdem Brandrauch erst nach oben steigt und sich dann verteilt, sollte der Rauchwarnmelder an die Decke montiert werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Wandmontage richtig und erlaubt!
Kann der Rauchwarnmelder kurzzeitig abgenommen werden um z.B. den Raum zu tapezieren oder zu streichen?
Ja! Für kurzzeitige Arbeiten kann der Rauchwarnmelder abgenommen werden, sollte in längeren Pausen und auf jeden Fall nach Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb genommen werden.
Kann der Rauchwarnmelder bei einer Störung manuell Stummgeschaltet werden?
Ja! Die meisten Geräte haben hierfür einen Knopf oder diese Möglichkeit im Testknopf untergebracht. Wie genau das Stummschalten funktioniert und wie lange der Rauchwarnmelder stummgeschalten ist, entnehmen Sie am besten vorher der Betriebsanleitung.
Was bedeutet das CE-Zeichen und das VdS-Prüfzeichen?
Das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, trifft aber keine qualitative Aussage. (Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen.) Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder […]
Bieten teure Qualitätsprodukte Vorteile?
Ja! Qualitätsrauchmelder sind zuverlässiger und reduzieren Fehlalarme auf ein Minimum. Sie bieten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten von außen, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Qualitätsrauchmelder sind störsicher gegenüber elektromagnetischen Empfindlichkeiten (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Sie sind zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich […]
Reicht bei der Funktionsprüfung ein drücken der Prüftaste?
Nein, gemäß DIN 14676 sind weitere Funktionalitäten zu überprüfen. Die Inspektion und Wartung umfasst außerdem eine Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (Raumumnutzung) ist.
Wer ist für die Funktionsprüfung grundsätzlich zuständig?
Grundsätzlich ist der Gebäudeeigentümer für diese Prüfung zuständig. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und 10 Jahre lang aufzubewahren.
Müssen die Geräte regelmäßig geprüft werden?
Ja, die DIN 14676 schreibt eine Funktionsprüfung in regelmäßigen Abständen vor, mindestens aber einmal jährlich!
Wer ist für den Einbau zuständig?
Für die Ausstattung ist der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer. In einem Mietverhältnis also dem Mieter.