Kategorie: Rauchwarnmelderservice

Die Landesbauordnung schreibt folgendes vor:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“