Kategorie: Rauchwarnmelderservice

Die Landesbauordnung schreibt folgendes vor:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Wichtiger Hinweis

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

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