Müssen Mieter über die Ergebnisse informiert werden?
Ja! Mieter sind über Hausaushänge zu informieren, egal welcher Befund vorliegt!
Können die Proben an unterschiedlichen Tagen genommen werden?
Nein! Die Proben sind immer am gleichen Tag zu nehmen.
Wie oft muss diese Probe wiederholt werden?
Wenn keine Befunde vorliegen, wird die Liegenschaft im 3 Jahres-Rhythmus beprobt. Dies ist die gesetzliche Vorschrift. Liegt ein Befund vor, gibt das Gesundheitsamt das weitere Intervall vor. Erst nach mehreren Proben ohne Befund wird in der Praxis das Probenahmeintervall wieder auf 3 Jahre erhöht.
Was muss ich tun wenn der Grenzwert überschritten ist?
In diesem Fall ist das Gesundheitsamt davon in Kenntnis zu setzen, welches die weiteren Schritte vorgibt. Die durchzuführenden Maßnahmen richten sich nach dem Grad der Überschreitung des Grenzwertes. Welche Maßnahmen können das sein? Eine thermische oder chemische Desinfektion kann sinnvoll sein. In schlimmeren Fällen müssen Trinkwassererwärmer oder sogar Rohrleitungen überprüft und ausgetauscht werden.
Was passiert mit den Proben nach der Entnahme?
Diese werden innerhalb der nächsten 24 Stunden in ein Labor gebracht und dort auf Legionellen untersucht.
Kann ich diese Probe auch selbst entnehmen?
Nein! Probenehmer müssen zertifiziert sein und mit einem nach ISO 17025 akkreditiertem Labor zusammenarbeiten und in dessen Qualitätsmanagementsystem eingebunden sein.
Wieviele Proben sind notwendig?
Bei einer orientierenden Prüfung werden je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Trinkwassererwärmers genommen, und zusätzlich je Warmwassersteigstrang an der letzten Entnahmestelle.
Wann gilt ein Haus als untersuchungspflichtig?
Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein um der Untersuchungspflicht laut Trinkwasserverordnung zu entsprechen. 1. Die Liegenschaft verfügt über mindestens 3 Wohnungen, wovon mindestens eine vermietet ist (gewerbliche Abgabe) 2. Dusch- oder Bademöglichkeiten vorhanden (Aerosolbildung) 3. Der zentrale Warmwasserspeicher umfasst mehr als 400 Liter ODER 4. Der Rohrleitungsinhalt von der Warmwasseraufbereitung bis zur letzten Entnahmestelle umfasst […]
Wen betrifft diese Verordnung in Bezug auf Legionellen?
Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwasserinstallationen sind als Betreiber von sogenannten Großanlagen betroffen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird.
Wo ist die Trinkwasserprüfung auf Legionellen geregelt?
Gesetzliche Vorschriften und Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben.