Kategorie: Trinkwasserprüfung auf Legionellen

Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein um der Untersuchungspflicht laut Trinkwasserverordnung zu entsprechen.

1. Die Liegenschaft verfügt über mindestens 3 Wohnungen, wovon mindestens eine vermietet ist (gewerbliche Abgabe)

2. Dusch- oder Bademöglichkeiten vorhanden (Aerosolbildung)

3. Der zentrale Warmwasserspeicher umfasst mehr als 400 Liter

                           ODER

4. Der Rohrleitungsinhalt von der Warmwasseraufbereitung bis zur letzten Entnahmestelle umfasst 3 oder mehr Liter Leitungsvolumen.

(Trinkwassergroßanlage)