Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwasserinstallationen sind als Betreiber von sogenannten Großanlagen betroffen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird.
Wichtiger Hinweis
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)
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