Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwasserinstallationen sind als Betreiber von sogenannten Großanlagen betroffen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird.
Wen betrifft diese Verordnung in Bezug auf Legionellen?
Kategorie:
Trinkwasserprüfung auf Legionellen