Für die Ausstattung ist der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer. In einem Mietverhältnis also dem Mieter.
Wichtiger Hinweis
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)
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