Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Ablesung?

Ja! Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet zur Erstellung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung. Ohne die Ablesung der Messgeräte ist das aber nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage findet sich in der Heizkostenverordnung. (Duldungspflicht des Mieters zur Ausstattung und Ablesung von Messgeräten)

Wann wird abgelesen?

Einmal jährlich zum vereinbarten Stichtag findet die Ablesung statt. Eine Zwischenablesung bei Mieterwechsel wird von uns nicht automatisch durchgeführt.

Was wird abgelesen?

Wir erfassen und dokumentieren alle notwendigen Messgeräte, welche zur späteren Kostenverteilung dienen. Den aktuellen Stand lesen wir zum vereinbarten Stichtag einmal im Jahr ab. Je nach Auftrag werden von uns Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler, Stromzähler, Gaszähler oder sonstige Zähler abgelesen.