Ja! Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet zur Erstellung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung. Ohne die Ablesung der Messgeräte ist das aber nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage findet sich in der Heizkostenverordnung. (Duldungspflicht des Mieters zur Ausstattung und Ablesung von Messgeräten)
Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Ablesung?
Kategorie:
Ablesung und Termine