Wenn keine Befunde vorliegen, wird die Liegenschaft im 3 Jahres-Rhythmus beprobt. Dies ist die gesetzliche Vorschrift. Liegt ein Befund vor, gibt das Gesundheitsamt das weitere Intervall vor. Erst nach mehreren Proben ohne Befund wird in der Praxis das Probenahmeintervall wieder auf 3 Jahre erhöht.
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)