Wenn der anteilige Verbrauch einer Wohnung aufgrund von Geräteausfall oder Unzugänglichkeit nicht erfasst werden kann, ist dieser gemäß § 9a (HKVO) auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln.
Was passiert wenn eine Wohnung nicht abgelesen werden kann?
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Ablesung und Termine