Kategorie: Ablesung und Termine

Wenn der anteilige Verbrauch einer Wohnung aufgrund von Geräteausfall oder Unzugänglichkeit nicht erfasst werden kann, ist dieser gemäß § 9a (HKVO) auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln.

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