Kategorie: Abrechnung

Die Heizkostenverordnung schreibt eine solche „Vorverteilung“ der Kosten vor. Mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kostenanteile soll nach Quadratmetern verteilt werden. Der angesetzte Anteil obliegt dem Eigentümer oder ist von den Wärmeschutztechnischen Ausstattungen der Liegenschaft abhängig.