Kategorie: Abrechnung

Die Heizkostenverordnung schreibt eine solche „Vorverteilung“ der Kosten vor. Mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kostenanteile soll nach Quadratmetern verteilt werden. Der angesetzte Anteil obliegt dem Eigentümer oder ist von den Wärmeschutztechnischen Ausstattungen der Liegenschaft abhängig.

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  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

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  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

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