Nein! Heizkostenverteiler unterliegen keiner gesetzlichen Eichpflicht und sind lediglich auf Ihre Batterielebensdauer beschränkt. (In der Regel 10 Jahre)
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)