Kategorie: Ablesung und Termine

Grundsätzlich ist das nicht möglich, da wir die Geräte auf Funktionstüchtigkeit überprüfen möchten. Ausnahmen akzeptieren wir nur mit einem schriftlichen Einverständnis des Vermieters. Die Abrechnung wird dann allerdings ohne Gewähr der Rechtssicherheit erstellt.

Wenn ich die Zustimmung des Vermieters bekomme, wie kann ich die Werte melden?

Entweder über den Vermieter selbst, der diese an uns weitergibt. Eine Meldung per Fax oder Email ist ebenfalls möglich. (nur schriftlich)

ACHTUNG: Ist der Ablesetermin mit einem Austausch der Messgeräte verbunden, müssen wir zwingend selbst diese Arbeiten durchführen und können keine Ausnahme machen.