Ja! Für kurzzeitige Arbeiten kann der Rauchwarnmelder abgenommen werden, sollte in längeren Pausen und auf jeden Fall nach Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb genommen werden.
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)