Kategorie: Abrechnung

Vertragspartner, Eigentümer, Verwalter oder Vermieter können mit uns Kontakt aufnehmen und die Änderungen direkt besprechen. Mieter sollten sich immer zuerst an den Vermieter wenden, welcher eventuelle Änderungen weitergeben kann. Auch wenn Mieter bei uns Änderungen direkt angeben, können wir erst nach Zustimmung des Vertragspartners tätig werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)