Kategorie: Ablesung und Termine

Wärmemengenzähler und Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht und müssen nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler haben eine Batterielaufzeit, an deren Ende Sie ausgetauscht werden müssen.

Wichtiger Hinweis

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

Wollen Sie uns dabei unterstützen?

Dann bewerben Sie sich noch heute unter

www.abrechnungs-gmbh.de/jobs