Kategorie: Abrechnung

Heizkostenabrechnungen werden meist mit den Vorjahresergebnissen verglichen. Grundsätzlich können vorherige Abrechnungen als Anhaltspunkt dienen, wirklich vergleichbar sind Sie aber aufgrund der vielen relevanten Faktoren nicht immer. Hatte die Heizanlage eine andere Einstellung (z.B.

Nachtabsenkung früher oder später), sind die Heizkörper entlüftet worden, war der Winter grundsätzlich milder oder kälter, funktionieren die Thermostatventile einwandfrei, wird das Warmwasser bei anderer Temperatur aufbereitet? Das sind nur einige Fragen, die bei der Ursachenforschung mit einbezogen werden müssen. Auch das Heizverhalten der Wohnungsnutzer spielt eine große Rolle.

In sehr kalten Wintermonaten verbraucht ein Heizanlage grundsätzlich mehr Energie um die eingestellten Vorlauftemperaturen zu erreichen, als in

milderen Wintern. Das ist auch der Grund warum die zur Verteilung herangezogenen Einheiten nicht miteinander vergleichbar sind oder keine Rückschlüsse auf den Energieverbrauch zulassen.

Einen weiteren Faktor stellt natürlich die Energie und deren Preis selbst dar. Nichts ist in den vergangenen Jahren so gestiegen, wie die Preise

für Heizenergie. Am stärksten stiegen dabei die Heizölpreise an. Heizöl muss nach dem sogenannten „Abflussprinzip“ („First in, First out“)

abgerechnet werden. Dabei wird das älteste Öl im Tank immer zuerst vollständig herausgerechnet, bevor weitere Tankungen mit einbezogen

werden. So kann es also vorkommen, dass eine Heizöltankung von 2012, in der Abrechnung von 2014 noch verrechnet wird. War diese Tankung sehr teuer, kann auch ein milder Winter mit hohen Heizkosten einher gehen.

Deshalb reagieren wir mit Unverständnis auf Meldungen in den Medien, welche Rückzahlungen an Mieter aufgrund von gesunkenen Preisen

versprechen.

Um Abrechnungen verschiedener Zeiträume miteinander vergleichen zu können, müssen also immer alle Faktoren beachtet werden. Wir empfehlen auch die monatlichen Vorauszahlungen nach jeder Abrechnung neu festzulegen. Viele Mieter zahlen die gleichen Abschläge wie vor 5 Jahren. Durch die Preissteigerungen vieler relevanten Kostenarten muss auch die monatliche Vorauszahlung angepasst werden.