Kategorie: Ablesung und Termine

Wir haben uns entschieden keine Durchschläge mehr auszugeben, da dieser Service durch die Umstellung auf Funkgeräte sowieso nicht mehr lange existieren wird. Bitte notieren Sie sich rechtzeitig Ihre Stände. Gerade vor einem Austausch der Messgeräte ist das wichtig.

Wie ist das rechtlich zu sehen?

Die Heizkostenverordnung sagt zu diesem Thema, dass es für Ablesewerte, deren Messgeräte innerhalb der Wohnung des Nutzers ablesbar sind, keine Durchschläge oder spätere Standmeldungen geben muss.

Für Zähler, die der Mieter nicht jederzeit ablesen kann, muss theoretisch spätestens nach vier Wochen eine Meldung der Stände erfolgt sein.

Dies bezieht sich nur auf Geräte für Heizung und Warmwasser, da die Heizkostenverordnung nur diese beiden Themen abdeckt.