In meiner Abrechnung muss etwas geändert werden, wie kann das gemeldet werden?

Vertragspartner, Eigentümer, Verwalter oder Vermieter können mit uns Kontakt aufnehmen und die Änderungen direkt besprechen. Mieter sollten sich immer zuerst an den Vermieter wenden, welcher eventuelle Änderungen weitergeben kann. Auch wenn Mieter bei uns Änderungen direkt angeben, können wir erst nach Zustimmung des Vertragspartners tätig werden.

Wann kommt die Abrechnung?

Nach der Ablesung kann die Abrechnung erstellt werden. Voraussetzung ist die Meldung der Kosten. Sobald alle notwendigen Kosten bei uns gemeldet sind, erstellen wir die Abrechnung. In der Regel erfolgt dies zeitnah. An Quartalsstichtagen kann es aufgrund der hohen Menge zu Engpässen kommen.