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Trinkwasserprüfung auf Legionellen (12)

Legionellen sind eine im Wasser lebende Gattung Stäbchenförmiger Bakterien, die in der Lage ist, beim Menschen Krankheiten hervorzurufen. Eine Übertragung dieser Bakterien ist prinzipiell durch Kontakt mit Leitungswasser möglich.

Gefährlich werden Legionellen, wenn Sie in die tiefen Lungenabschnitte gelangen, z.B. beim Einatmen von Wasser als feinste Tröpfchen, wie es beim Duschen der Fall ist. Optimale Lebensbedingungen für Legionellen sind 25° bis 50° C.

Gesetzliche Vorschriften und Anforderungen sind in der Trinkwasserverordnung festgeschrieben.

Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwasserinstallationen sind als Betreiber von sogenannten Großanlagen betroffen, wenn das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird.

Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein um der Untersuchungspflicht laut Trinkwasserverordnung zu entsprechen.

1. Die Liegenschaft verfügt über mindestens 3 Wohnungen, wovon mindestens eine vermietet ist (gewerbliche Abgabe)

2. Dusch- oder Bademöglichkeiten vorhanden (Aerosolbildung)

3. Der zentrale Warmwasserspeicher umfasst mehr als 400 Liter

                           ODER

4. Der Rohrleitungsinhalt von der Warmwasseraufbereitung bis zur letzten Entnahmestelle umfasst 3 oder mehr Liter Leitungsvolumen.

(Trinkwassergroßanlage)

Bei einer orientierenden Prüfung werden je eine Probe am Vor- und Rücklauf des Trinkwassererwärmers genommen, und zusätzlich je Warmwassersteigstrang an der letzten Entnahmestelle.

Nein! Probenehmer müssen zertifiziert sein und mit einem nach ISO 17025 akkreditiertem Labor zusammenarbeiten und in dessen Qualitätsmanagementsystem eingebunden sein.

Diese werden innerhalb der nächsten 24 Stunden in ein Labor gebracht und dort auf Legionellen untersucht.

In diesem Fall ist das Gesundheitsamt davon in Kenntnis zu setzen, welches die weiteren Schritte vorgibt. Die durchzuführenden Maßnahmen richten sich nach dem Grad der Überschreitung des Grenzwertes.

Welche Maßnahmen können das sein?

Eine thermische oder chemische Desinfektion kann sinnvoll sein. In schlimmeren Fällen müssen Trinkwassererwärmer oder sogar Rohrleitungen überprüft und ausgetauscht werden.

Wenn keine Befunde vorliegen, wird die Liegenschaft im 3 Jahres-Rhythmus beprobt. Dies ist die gesetzliche Vorschrift. Liegt ein Befund vor, gibt das Gesundheitsamt das weitere Intervall vor. Erst nach mehreren Proben ohne Befund wird in der Praxis das Probenahmeintervall wieder auf 3 Jahre erhöht.

Nein! Die Proben sind immer am gleichen Tag zu nehmen.

Ja! Mieter sind über Hausaushänge zu informieren, egal welcher Befund vorliegt!