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Rauchwarnmelderservice (13)

In der jeweiligen Landesbauordnung der Bundesländer ist die rechtliche Grundlage zur Ausstattung von Rauchwarnmeldern zu finden.

In der DIN 14676 wird beschrieben wo Rauchwarnmelder montiert werden sollen. In der Regel ist die Raummitte zu wählen, wobei aber der Abstand zu umliegenden Objekten oder Wänden mindestens 50 cm betragen muss. Auch Ausnahmen oder die Montage in Sonderfällen sind in dieser Norm beschrieben.

Die Landesbauordnung schreibt folgendes vor:

„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“

Für die Ausstattung ist der Eigentümer zuständig. Die Betriebsbereitschaft obliegt dem unmittelbaren Besitzer. In einem Mietverhältnis also dem Mieter.

Ja, die DIN 14676 schreibt eine Funktionsprüfung in regelmäßigen Abständen vor, mindestens aber einmal jährlich!

Grundsätzlich ist der Gebäudeeigentümer für diese Prüfung zuständig. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und 10 Jahre lang aufzubewahren.

Nein, gemäß DIN 14676 sind weitere Funktionalitäten zu überprüfen. Die Inspektion und Wartung umfasst außerdem eine Überprüfung, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind, eine äußerliche Beschädigung des Gerätes vorliegt und der Montageort noch normgerecht (Raumumnutzung) ist.

Ja! Qualitätsrauchmelder sind zuverlässiger und reduzieren Fehlalarme auf ein Minimum. Sie bieten Schutz gegen Eindringen von Staub, Schmutz und Insekten von außen, sonst eine häufige Ursache von Fehlalarmen. Qualitätsrauchmelder sind störsicher gegenüber elektromagnetischen Empfindlichkeiten (Trafos, Lampen, Funkgeräte und Mobiltelefone). Sie sind zuverlässig bei Temperaturschwankungen, u. a. beim Stoßlüften, und erkennen Brandrauch aus jeder Richtung gleich schnell und sicher. Die hochwertigen Melder verwenden außerdem langlebige Bauteile, so dass ALLE Komponenten des Qualitätsrauchmelders, nicht nur die Batterie, auch bis zu 10 Jahre halten. Außerdem sind sie 100% rückverfolgbar zum Hersteller.

Das CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ besagt, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf, trifft aber keine qualitative Aussage. (Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EU-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten wesentlichen Anforderungen.) Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen achten.

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen. Gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 zertifiziert sein.

Die Anwendungsnorm DIN 14676 regelt in Deutschland Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Diese Norm gilt für private Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung und richtet sich an die für den Brandschutz zuständigen Behörden und  Sachverständigen, Feuerwehren, Hersteller von Rauchwarnmeldern, Planer, Hauseigentümer und Bewohner.

Ja! Die meisten Geräte haben hierfür einen Knopf oder diese Möglichkeit im Testknopf untergebracht. Wie genau das Stummschalten funktioniert und wie lange der Rauchwarnmelder stummgeschalten ist, entnehmen Sie am besten vorher der Betriebsanleitung.

Ja! Für kurzzeitige Arbeiten kann der Rauchwarnmelder abgenommen werden, sollte in längeren Pausen und auf jeden Fall nach Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb genommen werden.

Nachdem Brandrauch erst nach oben steigt und sich dann verteilt, sollte der Rauchwarnmelder an die Decke montiert werden. Nur in Ausnahmefällen ist eine Wandmontage richtig und erlaubt!

Auf keinen Fall! Um die Funktionstüchtigkeit der Geräte vollständig zu erhalten sollten die Rauchwarnmelder immer im Urzustand betrieben werden.

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)