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Ablesung und Termine (25)
Wir erfassen und dokumentieren alle notwendigen Messgeräte, welche zur späteren Kostenverteilung dienen. Den aktuellen Stand lesen wir zum vereinbarten Stichtag einmal im Jahr ab. Je nach Auftrag werden von uns Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler, Stromzähler, Gaszähler oder sonstige Zähler abgelesen.
Einmal jährlich zum vereinbarten Stichtag findet die Ablesung statt. Eine Zwischenablesung bei Mieterwechsel wird von uns nicht automatisch durchgeführt.
Ja! Ihr Vermieter ist gesetzlich verpflichtet zur Erstellung einer verbrauchsabhängigen Abrechnung. Ohne die Ablesung der Messgeräte ist das aber nicht möglich. Eine rechtliche Grundlage findet sich in der Heizkostenverordnung. (Duldungspflicht des Mieters zur Ausstattung und Ablesung von Messgeräten)
Wir kündigen unsere Ableser über einen Hausaushang oder Terminpostkarten an.
Grundsätzlich ist das nicht möglich, da wir die Geräte auf Funktionstüchtigkeit überprüfen möchten. Ausnahmen akzeptieren wir nur mit einem schriftlichen Einverständnis des Vermieters. Die Abrechnung wird dann allerdings ohne Gewähr der Rechtssicherheit erstellt.
Wenn ich die Zustimmung des Vermieters bekomme, wie kann ich die Werte melden?
Entweder über den Vermieter selbst, der diese an uns weitergibt. Eine Meldung per Fax oder Email ist ebenfalls möglich. (nur schriftlich)
ACHTUNG: Ist der Ablesetermin mit einem Austausch der Messgeräte verbunden, müssen wir zwingend selbst diese Arbeiten durchführen und können keine Ausnahme machen.
Unsere Bitte an Sie in diesem Fall ist: Hinterlegen Sie den Schlüssel bei einem Nachbarn oder einer anderen Vertrauensperson wie z.B. dem Hausmeister, der uns dann die Ablesung ermöglicht. Bitte hängen Sie in diesem Fall eine entsprechende Information an die Wohnungstür. Wenn wir in Ihrer Wohnung nicht ablesen können, senden wir einen Ersatztermin per Postkarte.
Wann ist der Ersatztermin?
Wir organisieren Nachablesetouren. Diese werden von uns möglichst sinnvoll zusammengestellt. Im schlimmsten Fall findet der Nachablesetermin erst einige Wochen später statt.
Eventuell kann zum Ersatztermin eine Vertrauensperson den Zutritt ermöglichen.
Ja! Wunschtermine sind möglich und können mit uns vereinbart werden. Da wir diesen Termin nur für Sie festlegen, ist dieser auch immer kostenpflichtig.
Warum ist ein Nachablesetermin kostenlos, ein Wunschtermin aber nicht?
Die Erst- und Nachablesetermine werden immer in eine sinnvolle Route zusammengefasst und können von uns somit möglichst wirtschaftlich abgearbeitet werden. Bei Wunschterminen fahren wir Ihre Liegenschaft extra an ohne Rücksichtnahme auf eine Routenplanung, daher ist dieser Termin kostenpflichtig.
Wenn der anteilige Verbrauch einer Wohnung aufgrund von Geräteausfall oder Unzugänglichkeit nicht erfasst werden kann, ist dieser gemäß § 9a (HKVO) auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln.
Die Ablesetouren werden von uns Wochen im Voraus geplant. Ob der Ablesetermin nach vorne oder hinten verschoben werden kann, obliegt der Entscheidung des Ablesers. Werden andere Termine durch eine Verschiebung nicht beeinträchtigt und die Tour kann weiter sinnvoll abgearbeitet werden, sind wir zu solchen absprachen aber grundsätzlich bereit.
Unsere Ableser sind dazu angehalten eine feste Reihenfolge einzuhalten, da wir die Vorgaben auch in immer gleicher, fester Reihenfolge ausgeben. Ob der Ableser für Sie eine Ausnahme macht, entscheidet dieser vor Ort selbst.
Wir können den Verkehr oder andere Gründe für Verspätungen natürlich nicht ausschließen, aber in der Regel sind unsere Ableser zuverlässig und pünktlich zum angegeben Zeitpunkt bei Ihnen.
Nein! Unsere Ableser sind in der Regel zuverlässig und pünktlich innerhalb des angegebenen Zeitfensters bei Ihnen. Wann genau der Ableser in Ihre Wohnung kommt ist von der Reihenfolge der Arbeiten und von der Art der Arbeiten abhängig.
Ja! Wir versuchen die Zeiten so genau wie möglich einzugrenzen und auch so gering wie möglich zu halten.
Wir haben uns entschieden keine Durchschläge mehr auszugeben, da dieser Service durch die Umstellung auf Funkgeräte sowieso nicht mehr lange existieren wird. Bitte notieren Sie sich rechtzeitig Ihre Stände. Gerade vor einem Austausch der Messgeräte ist das wichtig.
Wie ist das rechtlich zu sehen?
Die Heizkostenverordnung sagt zu diesem Thema, dass es für Ablesewerte, deren Messgeräte innerhalb der Wohnung des Nutzers ablesbar sind, keine Durchschläge oder spätere Standmeldungen geben muss.
Für Zähler, die der Mieter nicht jederzeit ablesen kann, muss theoretisch spätestens nach vier Wochen eine Meldung der Stände erfolgt sein.
Dies bezieht sich nur auf Geräte für Heizung und Warmwasser, da die Heizkostenverordnung nur diese beiden Themen abdeckt.
Wir empfehlen die Stände selbst am gleichen Tag der Ablesung zur Kontrolle aufzuschreiben. Die Ablesestände sind auf Ihrer Abrechnung eingedruckt und können dort verglichen werden. Heizkostenverteiler sind stichtagsprogrammiert, deren Ablesewert kann noch ein Jahr nach Abrechnungsstichtag direkt auf dem Gerät kontrolliert werden. Die meisten Wärmemengenzähler haben ebenfalls einen Speicher für bestimmte Stichtagswerte und können bis 15 Monate zurückverfolgt werden. Wasserzähler sind mechanische Zähler und können keine Stichtagswerte speichern.
Sprechen Sie den Ableser direkt an, dieser kann Ihnen erklären welcher Wert abgelesen wird. Zusätzlich können Sie auf unserer Homepage eine Ablesehilfe downloaden.
Bitte setzen Sie sich direkt mit uns in Verbindung um den Sachverhalt zu klären.
Wärmemengenzähler und Wasserzähler unterliegen der gesetzlichen Eichpflicht und müssen nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler haben eine Batterielaufzeit, an deren Ende Sie ausgetauscht werden müssen.
Grundsätzlich versuchen wir alles sinnvoll zusammen zu fassen. Leider ist es nicht immer möglich alle arbeiten am gleichen Tag durchzuführen und deshalb zwei Termine zu vergeben.
Warm- und Kaltwasserzähler unterliegen unterschiedlichen Eichfristen. Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler haben eine Eichlaufzeit von 5 Jahren, Kaltwasserzähler von 6 Jahren.
Wir erhalten für jede durchzuführende Arbeit einen separaten Auftrag. Sind wir z.B. nicht beauftragt mit einem Eichservice für Ihre Wasserzähler, tauschen wir diese auch nicht aus.
Dies hat versicherungstechnische Hintergründe. Das Entfernen von Hindernissen kann immer mit Beschädigungen einher gehen, welche wir möglichst vermeiden möchten. Bitte entfernen Sie immer selbst alle Hindernisse.