EnSikuMaV

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Was muss ich als Vermieter jetzt tun?

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und ist zunächstauf sechs Monate begrenzt.

Was bedeutet das für Sie als Vermieter:in?

Von der Informationspflicht sind alle Eigentümer:innen von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen betroffen, die leitungsgebundenen mit Gas oder Wärme beliefert werden.

Wenn Sie mit Heizöl, Pellets, Strom, Flüssiggas, Holz oder weiteren anderen Brennstoffen heizen, betrifft Sie diese Verordnung nicht.

 
Eigentümer:innen müssen ihren Mietern folgende individualisierten Informationen bis zum 31. Oktober 2022 mitteilen:
 
  • Informationen über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der letzten Abrechnungsperiode.
 

 

Der nachfolgende Punkt betrifft nur Eigentümmer:innen, die 10 oder mehr Wohnungen in einem Gebäude vermieten.

  • Informationen über die voraussichtlichen Energiekosten der Wohneinheit auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch
 
  • Informationen über das Einsparpotenzial der Wohneinheit bei Reduktion der Raumtemperatur um 1 Grad. Hier wird von einer Einsparung von 6 % ausgegangen.
 

 

Wichtiger Hinweis

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen

 

Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)

 

Wollen Sie uns dabei unterstützen?

Dann bewerben Sie sich noch heute unter

www.abrechnungs-gmbh.de/jobs