Ja! Für kurzzeitige Arbeiten kann der Rauchwarnmelder abgenommen werden, sollte in längeren Pausen und auf jeden Fall nach Abschluss der Arbeiten wieder in Betrieb genommen werden.
Kann der Rauchwarnmelder kurzzeitig abgenommen werden um z.B. den Raum zu tapezieren oder zu streichen?
Kategorie:
Rauchwarnmelderservice