In der DIN 14676 wird beschrieben wo Rauchwarnmelder montiert werden sollen. In der Regel ist die Raummitte zu wählen, wobei aber der Abstand zu umliegenden Objekten oder Wänden mindestens 50 cm betragen muss. Auch Ausnahmen oder die Montage in Sonderfällen sind in dieser Norm beschrieben.
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)