Mehrere Voraussetzungen müssen erfüllt sein um der Untersuchungspflicht laut Trinkwasserverordnung zu entsprechen.
1. Die Liegenschaft verfügt über mindestens 3 Wohnungen, wovon mindestens eine vermietet ist (gewerbliche Abgabe)
2. Dusch- oder Bademöglichkeiten vorhanden (Aerosolbildung)
3. Der zentrale Warmwasserspeicher umfasst mehr als 400 Liter
ODER
4. Der Rohrleitungsinhalt von der Warmwasseraufbereitung bis zur letzten Entnahmestelle umfasst 3 oder mehr Liter Leitungsvolumen.
(Trinkwassergroßanlage)