Die Heizkostenverordnung schreibt eine solche „Vorverteilung“ der Kosten vor. Mindestens 30 % und höchstens 50 % der Kostenanteile soll nach Quadratmetern verteilt werden. Der angesetzte Anteil obliegt dem Eigentümer oder ist von den Wärmeschutztechnischen Ausstattungen der Liegenschaft abhängig.
Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!
Warum ist das so?
- Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen
Was tun wir?
- Personalaufstockung
- Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)