Kategorie: Ablesung und Termine

Warm- und Kaltwasserzähler haben früher unterschiedlichen Eichfristen unterlegen. Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler hatten eine Eichlaufzeit von 5 Jahren, Kaltwasserzähler von 6 Jahren. Die Eichlaufzeit wurde jedoch einheitlich auf 6 Jahre für alle Zähler geändert.

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)