Kategorie: Ablesung und Termine

Wenn der anteilige Verbrauch einer Wohnung aufgrund von Geräteausfall oder Unzugänglichkeit nicht erfasst werden kann, ist dieser gemäß § 9a (HKVO) auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln.

Für die aktuellen Wartezeiten möchten wir uns entschuldigen!

Warum ist das so?

  • Intern: Personalausfälle, Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Extern: Gesetzesänderungen, die den Abrechnungsaufwand stark erhöhen


Was tun wir?

  • Personalaufstockung
  • Prozessoptimierung (IT-Systemumstellung, Montage Datensammler etc.)